Autokauf
Steht ein Autokauf an so gilt es einiges zu beachten. Wenn Sie sich folgende Punkte zu Gemüte führen, reduzieren Sie jedoch die Gefahr eines Fehlkaufs beträchtlich:
Für Sie als Käufer sind Preisrecherche und Probefahrt Pflicht: Wer diese Regeln beachtet, kann beim Autokauf aus zweiter Hand kaum etwas falsch machen. Denn Vertrauen ist gut, doch ordnungsgemäße Fahrzeugpapiere und ein Kaufvertrag sind absolut unverzichtbar.
1. Die Preisrecherche
Nur gut informierte Käufer lassen sich nicht übers Ohr hauen. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig darüber, was Ihr Traumauto kostet. Am besten funktioniert das im Internet. Geben Sie einfach den gewünschten Typ in die Suchmaske eines Gebrauchtwagenportals ein und schauen Sie sich die Preise an. Davon 10 bis 20 Prozent abziehen, denn etwas Verhandlungsspielraum kalkuliert jeder Ver-käufer mit ein. Oder werfen Sie doch bei einem Händler einen Blick in eine Gebrauchtwagenliste.
2. Die Folgekosten sind ganz wichtig
Kalkulieren Sie immer die Folgekosten mit ein. Ein höher motorisierter Sechszylinder wird oft billiger angeboten als der beim Neukauf günstigere Vierzylinder. Eben weil er deutlich mehr verbraucht.
3. Die Historie des Autos
Jeder Gebrauchtwagen hat seine eigene Geschichte. Im Kfz-Brief sind die Vorbesitzer dokumentiert, im Serviceheft Kilometerstände und die ausgeführten Wartungsarbeiten. Spielen Sie ruhig mal Detektiv und schauen nach, ob alle Daten logisch zusammenpassen.
4. Vorsicht vor Tacho-Tricksern
Leider wird oft am Tacho manipuliert. Sehr verdächtig ist ein niedriger Kilometerstand, wenn die Sitze durchgesessen sind und der Gummi-Belag auf den Pedalen Abrieb zeigt.
5. Der Außencheck
Ist ein Modell in der engeren Wahl, sollte erst mal ein gründlicher Außencheck erfolgen. Sind alle Scheinwerfer und Lampen okay, haben die Reifen Profil, sind sie gleich-mäßig abgefahren und wie sieht der Lack aus? Mit der Taschenlampe Unterboden, Auspuff und die Gummi-manschetten an den Achsen prüfen. Sind sie undicht, können Achsteile beschädigt sein.
6. Unfallautos
Manchmal ist ehemaligen Unfallwagen ihre Vergangenheit auf den ersten Blick nicht anzumerken. Doch Sie sollten immer achtsam sein: Sind Farbspuren auf Scheibengummis oder Türdichtungen zu sehen, ist schon einmal nachlackiert worden. Farbunterschiede erkennt man am besten, wenn man eine Lackfläche im schrägen Winkel gegen das Licht begutachtet.
7. Probefahrt
Auf keinen Fall auf die Probefahrt verzichten. Wird das Auto vom Händler angeboten, darf stillschweigend Vollkaskoschutz vorausgesetzt werden. Dann haftet der Fahrer nur bei grober Fahrlässigkeit.
8. Gutachten
Im Zweifel immer einen Kfz-Gutachter zu Rate ziehen (zu finden im Branchenbuch). Gebrauchtwagenbewertungen kosten ab ca. 80 Euro.
9. Garantie
Die Gewährleistung (bei Gebrauchtwagen in der Regel ein Jahr) ist gesetzlich geregelt. Eine frei vereinbarte Garantie reicht weiter. Sie sollte zusätzlich vereinbart werden, weil sie auch Schäden einschließt, die bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorhanden waren. Oft gibt es aber Leistungs-ausschlüsse (Bremsen, Reifen) und Bedingungen (regel-mäßige Wartung).
10. Kaufvertrag
Automobilclubs halten Musterkaufverträge bereit. Sie sollten unbedingt vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.